Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen beinhalten, rechnen die Behandlung in unserer Praxis gemäß ihren Versicherungsbedingungen ab.
Alle anderen zahlen selbst.
Privatversicherungen und Beihilfestellen übernehmen im Normalfall
die Kosten der Behandlung, die nach der GebüH Gebührenordnung der
Heilpraktiker, Hufelandverzeichnis bzw. der GOÄ Gebührenordnung
der Ärzte berechnet wird.
